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EU-AML-Verordnung 2024/1624: Warum sich auf Europa fokussierte Gaming-Betreiber jetzt vorbereiten sollten

Für auf den europäischen Markt ausgerichtete Glücksspielanbieter ist die Verordnung (EU) 2024/1624 mehr als nur ein weiteres AML-Update; sie markiert den Übergang zu einem einheitlichen, unmittelbar geltenden EU-Regelwerk mit strengeren Vorgaben zur Kunden-Sorgfaltspflicht und zu wirtschaftlich Berechtigten. Die Verordnung wurde am 19. Juni 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab dem 10. Juli 2027. Parallel dazu gestaltet die begleitende Richtlinie (EU) 2024/1640 die nationalen Aufsichtsrahmen im gleichen Zeitplan neu, und die AMLA hat ihre Befugnisse und Zuständigkeiten am 1. Juli 2025 aufgenommen.
21. April 2026 durch
Tajana Ivic

EU‑AML‑Verordnung 2024/1624: Auswirkungen auf die Gaming‑Industrie 

 Die Auswirkungen auf den Glücksspielsektor sind unmittelbar. Die Verordnung definiert „Glücksspieldienstleistungen“ weit und umfasst Lotterien, Casinospiele, Poker und Wetten – sowohl stationär als auch online. Anbieter von Glücksspieldienstleistungen gelten ausdrücklich als Verpflichtete. Mitgliedstaaten können einige nachweislich risikoarme Glücksspielangebote ausnehmen, jedoch nicht Casinos und grundsätzlich auch nicht Anbieter, deren Haupttätigkeit Online-Glücksspiel oder Sportwetten ist, abgesehen von engen staatlich verbundenen Ausnahmen.​  

Operativ stehen harmonisierte KYC-/CDD-Vorgaben, verbesserte Kontrollen verbundener Transaktionen und eine stärkere Überwachung im Mittelpunkt. Glücksspielanbieter müssen Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden anwenden, wenn Gewinne ausgezahlt oder Einsätze angenommen werden, oder beides , sobald Transaktionen 2.000 EUR erreichen, einschließlich verbundener Transaktionen. Das Regelwerk verlangt zudem eine laufende Überwachung der gesamten Kundenbeziehung sowie die Meldung verdächtiger, auch versuchter, Transaktionen an die FIU, unabhängig von der Höhe.  

Compliance‑Schritte für Gaming‑Betreiber gemäß EU‑AML‑Verordnung 2024/1624 

Deshalb sollte spezialisierte Beratungsunterstützung bereits jetzt beginnen. Vor dem Inkrafttreten können Unternehmen bei Gap-Analysen, der länderspezifischen Erfassung von Ausnahmen, der Aktualisierung von AML-Risikobewertungen, der Überarbeitung von Richtlinien, der Neugestaltung der Customer Journey, der Kalibrierung von Überwachungsregeln, Governance und Schulungen unterstützt werden. Nach Inkrafttreten verlagert sich der Schwerpunkt typischerweise auf die Qualitätssicherung von Verdachtsmeldungen (STR), unabhängige Prüfungen, Remediation, Vorbereitung auf Aufsichtsprüfungen sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung des AML-Betriebsmodells.

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